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   BAG, 23.10.1956 - 3 AZR 299/54   

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BAG, 23.10.1956 - 3 AZR 299/54 (https://dejure.org/1956,500)
BAG, Entscheidung vom 23.10.1956 - 3 AZR 299/54 (https://dejure.org/1956,500)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 1956 - 3 AZR 299/54 (https://dejure.org/1956,500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmer kommunaler Versorgungsbetriebe - Versorgungsbetriebe eigener Rechtspersönlichkeit - Anteilsvereinigung bei Kommune

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 124
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.1951 - III ZR 184/50

    Sparverordnung Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BAG, 23.10.1956 - 3 AZR 299/54
    Die hier vertretene Auffassung, dass das Regelungsgesetz Anwendung findet auch auf Arbeitnehmer kommunaler Versorgungsbetriebe mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Anteile sämtlich in der Hand der Kommunen sind, steht, wie der Senat meint, nicht in einem Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen III ZR 184/50 vom 10. Mai 1951.
  • BAG, 16.12.1954 - 2 AZR 58/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit für Ansprüche aus dem RegelungsG

    Auszug aus BAG, 23.10.1956 - 3 AZR 299/54
    Der Senat hat, ohne allerdings ausführlich Stellung zu nehmen, in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. u.a. BAGE 1, 205 ff.) bei Arbeitnehmern kommunaler Versorgungsbetriebe keinen Unterschied gemacht, ob sie in einem Eigenbetrieb oder in einer Eigengesellschaft (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) tätig waren.
  • BAG, 08.05.1956 - 3 AZR 65/54
    Auszug aus BAG, 23.10.1956 - 3 AZR 299/54
    Dazu mögen auch Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke gehören, deren Kapital in der Hand mehrerer Gemeinden oder Gemeindeverbänden ist und die wie die Vereinigte Elektrizitätsgesellschaft Westfalen (VEA), die Hamburger Elektrizitätswerke und die Charlottenburger Wasserwerke - nur auf letztere bezieht sich die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Senats vom 08. Mai 1956 in Sachen 3 AZR 65/54 (AP Nr. 11 zu § 242 BGB Ruhegehalt) - den Strom, das Gas oder das Wasser lediglich an Großabnehmer, große Industriewerke oder Gemeinden liefern, die Verteilung an die einzelnen Abnehmer, die Herstellung des Zeitungsnetzes, die Gestellung der Messapparate und die Einziehung der Beträge für die verbrauchten Mengen aber den Gemeinden überlassen.
  • BAG, 12.04.1957 - 1 AZR 262/54

    Angestellte im öffentlichen Dienst - Verfassungsgemäße Anwendung

    Vielmehr schließt § 77 einen Wiedereinstellungsanspruch aus, auch soweit er auf eine sogenannte nachwirkende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gestützt wird (vgl. BAG 3, 124 /T3J/; BGHZ 15, 84J BAG in AP Nr. 4 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht mit Anmerkung von Darenz; BAG Großer Sent in AP Nr» 1 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BGHZ 14, 138 /?40/ ).

    Damit ist ein Verstoß gegen Art« 3 Abs, 1 GG durch § 77 Regelungsgesetz für den vorliegenden Rechtsstreit zu verneinen0 Ist somit § 77 im zur Entscheidung stehenden Pall nicht verfassungswidrig (von der Rechtswirksamkeit des § 77 geht auch der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in mehreren Entscheidungen aus? BAG 3, 124; Urteile vom 4 p Dezember 1956 - 3 AZR 260/54; vom 29. Januar 1957 - 3 AZR 618/54} AP Nr» 5 zu § 52 Regelungsgesetz; vgl, auch BGHZ 14, 138 - LM Nr» 3 zu § 77 Gesetz zu Art«, 131 GG mit zustimmender Anmerkung von Pagendarm; BGH NJW 1954, 1807; BGHZ 15, 84; a. M. Großer Zivilsenat des BGH in BGHZ 13, 265 /311 ff»/ "für einen extremen Sonderfall", so BGHZ 14, 145), so er weist sich die Rechtsansicht des Vorderrichters als rechts irrturnsfrei, daß durch § 77 Regelungsgesetz die Klage auf Peststellung des Fortbestehens des Dienstverhältnisses ausgeschlossen sei«, Aber auch die Hilfsanträge des Klägers sind dann unbegründet, da dem Kläger ein Anspruch auf Wiedereinstellung nicht zusteht, er insbesondere gemäß § 76 Regelungs- 18 -.

  • BAG, 10.12.1957 - 3 AZR 509/55

    Entsprechende Versorgung - Öffentliche Bedienstete - Ruhegeldbestimmungen -

    Das e r g i b t s i c h schon aus dem W o r tla u t des R e g e lu n g s g e s e tz e s , d e r von " Gründen" s p r i c h t und dam it k l a r zum A usdruck b r i n g t , daß n i c h t d ie Form a l l e i n , so n d e rn ebenso auch d ie Beweggründe maßgebend se in s o lle n ( v g l . BAG 3, 124 /~ 1 3 1 7 ; U r t e i l e des BAG vom 12. F e b r u a r 1957 - 3 AZR 244/54 - und vom 2» J u l i 1957 - 3 AZR 312/55 BVerwG 2, 253 £ ""254 7 und d ie d o r t e r w ähnten E n ts c h e id u n g e n ).
  • BAG, 14.08.1958 - 3 AZR 229/56

    Arbeitnehmer eines rechtsfähigen Vereins - Aufgaben der öffentlichen Wohlfahrt -

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BAG 3, 124), ist das Regelungsgesetz auch auf Arbeitnehmer bei kommunalen Versorgungs betrieben mit eigener Rechtspersönlichkeit anzuwenden, deren Anteile sämtlich in öffentlicher Hand sind.
  • BAG, 18.03.1958 - 3 AZR 275/55

    Öffentlicher Dienst - Öffentlich-rechtlicher Dienstherr - Verlust des

    Annahme, daß öffentlicher Dienst im Sinne des § 63 des Hegelungs gesetzes jedenfalls immer dann vorliegt, wenn ein öffentlich-rechtlicher Dienstherr vorhanden ist, steht auch nicht zu der Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 1956 (BAG 3, 124) in Widerspruch, denn diese stellt es darauf ab, daß die kommunalen Versorgungsbetriebe mit eigener privatrechtlicher Eechtspersönlichkeit als Wirtschaftsbetriebe der Gemeinden oder Gemeindeverbände selbst, mithin also als Betriebe öffentlich-rechtlicher Dienstherrn zu gelten hätten.
  • BAG, 17.09.1957 - 3 AZR 306/54

    Zurruhesetzung in 1945 - Inkrafttreten des G131 - Rückgängigmachung - Günstigere

    Daß es für das Regelungsgesetz entscheidend nicht auf die rechtliche, sondern auf die tatsächliche Lage ankommt, die durch den Zusammenbruch entstanden ist und bei Inkrafttreten des Gesetzes vorlag, hat der erkennende Senat hinsichtlich der Frage, ob ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aus anderen als tarifrechtlichen Gründen verloren hat, bereits entschieden (BAG 3, 124 /~1317) Dasselbe muß auch für die hier erhebliche Frage gelten, ob ein Pensionsanspruch bei Inkrafttreten des Gesetzes zu Art. 131 GG am 1.April 1951 bereits geregelt war.
  • BVerwG, 07.06.1957 - VI B 87.56

    Rechtsmittel

    Gegen die Berücksichtigung des Besoldungsaufwandes für die bei den Eigenbetrieben beschäftigten Bediensteten will die Anfechtungsklägerin offenbar unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 1956 (Der Städtetag 1957 S. 167 = BAG 3, 124) geltend machen, es sei zumindest zweifelhaft, ob das Bundesgesetz zu Art. 131 GG auch auf Bedienstete Anwendung finden könne, die bei kommunalen Eigenbetrieben tätig gewesen seien, und deshalb sei es auch fraglich, ob der Besoldungsaufwand für die bei den Eigenbetrieben beschäftigten Bediensteten zum Besoldungsaufwand im Sinne des § 12 Abs. 1 und des § 14 Abs. 2 G 131 gehöre.
  • BAG, 29.07.1959 - 3 AZR 210/57

    Privatrechtlich selbständige Gesellschaften - Gemeinde - Gemeindeverbände

    Bas Berufungsgericht ist unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 1956 (BAG 3, 124) der Ansicht, daß die Beklagte als Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital sich fast völlig in öffentlicher Hand befindet und deren Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizitätsenergie, zur Baseinsvorsorge rechne, unter die Bestimmung des § 63 Abs. 1 Regelungsgesetz falle.
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